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GEMA bei Digital-Events – das musst Du beachten!

Aktualisiert: 9. Apr. 2023


Digitalevents jeglicher Art sind seit März 2020 in aller Munde und waren lange Zeit die einzige Alternative zu Onsite-Events. So ist beispielsweise “United We Stream” ein Live-Streaming-Angebot verschiedener Künstler aus der Berliner Clubszene. Zusammen mit ARTE werden seit dem 18. März mittlerweile täglich und weltweit DJ-Auftritte oder Konzerte live gestreamt. Diese Initiative ist mit einer Fundraising-Aktion, also einem Aufruf zum Spenden, verbunden. Dass Spenden sammeln auch bei Digitalevents erfolgreich ist, bewiesen die Initiatoren, welche innerhalb der ersten zwei Wochen bereits 300.000 Euro einnehmen konnten. Da Musikclubs auch in anderen Städten und Ländern schließen mussten, ist dieses Event-Format mittlerweile auch weltweit verbreitet. Doch wie ist das bei solchen Digitalevents mit Musik eigentlich mit den Gebühren? Beispielsweise für GEMA, die bei Offline-Events vielen Eventmanagern bestens vertraut ist.


Und was käme auf die Veranstalter Live Nation oder Semmel Concerts zu, müssten ihre Test-Events, die in Düsseldorf beziehungsweise Berlin geplant sind, doch wieder rein virtuell stattfinden? Immerhin erwarten die Veranstalter für Düsseldorf 13.000 Besucher und in der Berliner Waldbühne sollen es 5.000 werden. Eins vorneweg: GEMA fällt immer an. Doch virtuell erreichst Du als Eventplaner oftmals viel mehr Zuschauer. Damit Du auf die GEMA-Gebühren vorbereitet bist und diese in Dein Event-Budget von Anfang an einkalkulieren kannst, haben wir hier einige Informationen für Dich zusammengestellt.


Was verbirgt sich hinter der GEMA-Gebühr?


Vielleicht kennst Du Dich damit schon aus, vielleicht aber noch nicht. Deshalb wollen wir noch einmal ganz kurz darauf eingehen.


Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA schützt das geistige Eigentum von Musikschaffenden, vertritt ihre Interessen und setzt sich dafür ein, dass die Künstler für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Wer Musik öffentlich nutzt, muss dafür also eine Gebühr zahlen.


GEMA-Tarife bei Digitalevents


Im Kern sind zwei Tarife der GEMA bei Digitalevents relevant:

  • VR-OD 10

  • VR-OD 4

Tarif VR-OD 10 – Lizenzierung von Onlinenutzungen in geringem Umfang


Der Tarif VR-OD 10 ist der richtige GEMA-Tarif, wenn Du Musik in geringem Umfang lizenzieren willst. Hierunter fallen Anwendungen wie:

  • Music-on-Demand,

  • Video-on-Demand,

  • Hintergrundmusik und

  • Lineares Streaming (Live-Streaming).

Du brauchst also den Tarif VR-OD 10, wenn Du Musik oder Videos mit Musik auf Deiner Event-Webseite oder von Deinem Webserver in geringem Umfang anbieten willst.


Die Höhe der Lizenz, sprich der GEMA-Gebühr, richtet sich nach der Anzahl der Abrufe und erfolgt bis zu maximalen Abrufgrenzen. Du musst folglich ebenfalls im Auge behalten, wie oft die Aufnahmen Deiner Digitalevents im Nachhinein abgerufen werden.


> Der Tarif VR-OD 10 ist der Richtige, wenn Du Business-Events mit Musik-Einspielungen durchführst.


Vergünstigte Tarife für Vereine und ehrenamtliche Institutionen


Unter dem Begriff “Gemeinwohlnachlass” räumt die GEMA ehrenamtlichen Vereinen und Institutionen einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent ein. Das gilt allerdings nur solange Du mit Deinem Online-Service, also auch mit Deinem Digitalevent, keine wirtschaftlichen Ziele verfolgst.


Rabatt für bestimmte Verbände und Unternehmen


Gehörst Du zu einem Unternehmen oder einem Verband, der von günstigeren GEMA-Gebühren profitiert, musst Du die GEMA-Gebühr (von der GEMA “Lizenz” genannt) über deren Außendienst erwerben. Über den online Lizenzshop geht das (noch) nicht.


Tarif VR-OD 4 für Videos on-demand


Den GEMA-Tarif VR-OD 4 brauchst Du, wenn Du Videos mit Musik auf Deiner Event-Webseite oder von Deinem Webserver via Download oder via on-demand Streaming anbietest. Zu den Videos dieser Kategorie gehören Konzertfilme, Musikformate, Spielfilme und Serien ab 40 Minuten. Die Höhe der GEMA-Gebühr richtet sich nach Deinen Einnahmen und nach der Anzahl der Abrufen. Das bedeutet, dass Du diese Informationen im Nachhinein an die GEMA übermitteln musst.


Was die GEMA für die Gebührenberechnung bei Digitalevents abfragt


Über den online verfügbaren Lizenzshop der GEMA kannst Du die Gebühren für Dein Event kalkulieren und auch gleich die Lizenz beantragen. Dafür brauchst Du folgende Daten:

  • Verbreitungsweg: Wie bzw. wo möchtest Du die Musikinhalte anbieten?

  • Nutzungsform: Wie sollen die Musikinhalte angeboten werden?

  • Bereitstellung: Wie willst Du die Inhalte bereitstellen?

  • Laufzeit: Wie lange soll die Lizenz gültig sein?

Übrigens kannst Du all diese Angabe einmal probehalber eingeben. Noch bevor Du die Lizenz final bestellst, erhältst Du eine Kostenangabe und darunter befindet sich eine Tabelle mit den Tarifen in der Übersicht.



GEMA und der Einsatz von DJs bei Digital-Events. Das gilt es zu beachten:


“Wie ist das jetzt eigentlich beim Einsatz von DJs?” fragst Du Dich vielleicht. Hier ist die Antwort:


Ein DJ muss Gebühren an die GEMA zahlen, wenn er

  • selbst der Veranstalter der Wiedergabe ist oder

  • Musik zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe kopiert, d. h. die Musikwerke vervielfältigt.

Ist das der Fall, muss Dein DJ eine GEMA-Gebühr zahlen. Hierfür gilt der Tarif “VR-Ö”.

Die Meldung über die Kopien und die Zahlung der GEMA-Gebühr erfolgt über die jeweilige Bezirksdirektion. Welche Bezirksdirektion dafür zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des DJs ab.


Fazit

Auch bei Digitalevents fallen GEMA-Gebühren an. Plane diese bei der Kalkulation Deiner Ausgaben ein und denke dabei ebenfalls an die Aufzeichnungen Deines Digitalevents.


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